Ratgeber für Elektrobetriebe

Smart-Meter-Rollout 2026:
Was Elektrobetriebe und ihre Kunden jetzt vorbereiten müssen

Die Bundesnetzagentur hat als Rollout-Ziel Ende 2026 ausgegeben. Wer muss auf intelligente Messsysteme umstellen? Was ändert sich am Zählerplatz — und was bedeutet das für Unterverteilungen und Lastmanagement?

Grundlage

Smart Meter, iMSys und Smart-Meter-Gateway — was steckt dahinter?

Im deutschen Rollout unterscheidet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwischen zwei Messeinrichtungstypen:

  • Moderne Messeinrichtung (mME): Ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsmodul. Zeigt Verbrauch und Einspeisewerte digital an, ist aber nicht netzfähig.
  • Intelligentes Messsystem (iMSys): Eine mME plus ein Smart-Meter-Gateway (SMGw) — das Kommunikationsmodul, das den Zähler ins sichere Energiedatennetz einbindet. Erst das iMSys ermöglicht zeitvariable Tarife, Laststeuerung und automatisiertes Einspeisemanagement.

Das Smart-Meter-Gateway wird im Zählerfeld eingebaut. Es kommuniziert verschlüsselt mit dem Netzbetreiber, dem Lieferanten und — bei entsprechend ausgestatteten Anlagen — mit steuerbaren Verbrauchern im Haus.

Auf einen Blick

Rollout-Pflichtgruppen (MsbG)

  • Jahresverbrauch > 6.000 kWh
  • PV- oder KWK-Anlagen ≥ 7 kWp
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen ≥ 4,2 kW
    (Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage)

Unterhalb dieser Schwellen: Einbau nach Rollout-Plan des Netzbetreibers. Grundlage: MsbG in aktueller Fassung — maßgeblich ist immer die Auskunft Ihres Netzbetreibers.

Praxisrelevanz für Elektriker

Was sich am Zählerplatz ändert — und wer das prüfen muss

Das SMGw benötigt im Zählerfeld zusätzlichen Einbauplatz sowie eine Stromversorgung und Kommunikationsanbindung. Nicht jeder Bestandszählerplatz ist ohne Umbau iMSys-tauglich.

Für Elektrobetriebe bedeutet das in der Praxis:

  • Bestandsprüfung: Ist der Zählerplatz nach VDE AR 4101 ausgeführt und bietet er ausreichend Platz für das SMGw? Das prüft der Netzbetreiber vor dem Einbau — aber Elektriker, die eine Installation abnehmen, sollten das im Blick haben.
  • Neubauten und Sanierungen: Zählerplätze sollten so geplant werden, dass ein SMGw-Einbau ohne Umbauaufwand möglich ist. Das ist Stand der Technik und vermeidet Rückbau.
  • Koordination mit dem Netzbetreiber: Der Einbau des iMSys ist Aufgabe des Messstellenbetreibers. Elektriker installieren und erden den Zählerplatz normkonform — der Netzbetreiber setzt das SMGw ein.

Hinweis: Die Angaben in diesem Ratgeber dienen der allgemeinen Orientierung. Normkonforme Planung und Ausführung am Zählerplatz liegen beim errichtenden Elektrofachbetrieb in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

VDE AR 4101 — Zählerplatz-Anforderungen
NormVDE AR 4101 Platz SMGwmind. 1 TE zusätzlich KommunikationWAN (LTE/DSL/Funk) Einbau durchMessstellenbetreiber Kosten SMGwdeckeliert (MsbG)

Angaben ohne Gewähr — Netzbetreiber und VDE AR 4101 sind maßgeblich.

Zusammenhang iMSys und Unterverteilung

Lastmanagement: Warum das iMSys die Anforderungen an Unterverteilungen erhöht

Der Smart Meter sitzt im Zählerfeld — nicht in der Unterverteilung. Aber das iMSys ist der Ausgangspunkt eines Systems, das sich durch die gesamte Hausinstallation zieht:

  1. iMSys empfängt Steuersignal vom Netzbetreiber (z. B. bei Netzüberlast: Reduzierung der Wallbox-Ladeleistung).
  2. Signal wird weitergeleitet an die steuerbare Verbrauchseinrichtung — über eine Steuerschnittstelle im Gebäude.
  3. Unterverteilung als Verteiler für die Zuleitungen dieser steuerbaren Verbraucher: Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage. Je mehr steuerbare Verbraucher, desto größer der Platzbedarf.

In der Praxis bedeutet das: Wer heute eine neue Unterverteilung einbaut, sollte den zukünftigen Ausbau einplanen. Ein P1 mit 8 TE kann ausreichen — wird die Wallbox später um eine Wärmepumpe ergänzt, ist eine P2 mit 24 TE die wirtschaftlichere Wahl.

Hinweis: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage) gilt seit Januar 2024 zusätzlich § 14a EnWG: Netzbetreiber dürfen diese Geräte bei Netzüberlast kurzzeitig dimmen. Im Gegenzug erhalten Betreiber ein reduziertes Netzentgelt. Für Elektrobetriebe bedeutet das: Die Installation steuerbarer Verbraucher sollte die §-14a-Anforderungen berücksichtigen. Sprechen Sie dazu Ihren Netzbetreiber oder Elektroplanungsbüro an.

Einfache Installation

P1 — 8 TE

Absicherung eines einzelnen Verbrauchers (z. B. nur Wallbox). Kein Lastmanagement-Erweiterungsplatz.

Sinnvoll wenn: Keine weiteren steuerbaren Verbraucher geplant.

Erweiterungsfähig

P2 — 24 TE

Zwei Reihen, mehr Reserve. Wallbox + Wärmepumpe oder Wallbox + PV-Einspeisepunkt in einem Gehäuse möglich.

Sinnvoll wenn: Mehrere steuerbare Verbraucher oder spätere Erweiterung geplant.

Wallbox-Spezialist

P3 — 11 TE

Kompakte Vorverteilung für eine Wallbox (FI + LS + SPD-Vorbereitung). Schlanker als P2, mehr Reserve als P1.

Sinnvoll wenn: Dedizierter Wallbox-Schutzkreis, SPD gewünscht.

Alle drei Varianten sind fertig verdrahtet und nach DIN EN 61439 geprüft. Preis: P1 159 € / P2 369 € / P3 249 € (netto). Die richtige Wahl hängt vom Einzelfall ab — schreiben Sie uns, wir beraten Sie zur passenden Konfiguration.

Häufige Fragen

Smart-Meter-Rollout — was Elektriker und Kunden wissen wollen

Muss ich als Hausbesitzer jetzt einen Smart Meter einbauen lassen?

Nicht sofort und nicht selbst. Der Einbau ist Aufgabe des Messstellenbetreibers (in der Regel Ihr Netzbetreiber). Pflicht ist der Einbau eines iMSys zunächst für Verbrauchsstellen mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, für Einspeiseanlagen ab 7 kWp sowie für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage) ab 4,2 kW. Unterhalb dieser Schwellen läuft der Einbau nach dem Rollout-Plan des Netzbetreibers. Maßgeblich ist das MsbG in der jeweils gültigen Fassung.

Was ändert sich am Zählerplatz beim Smart-Meter-Einbau?

Das Smart-Meter-Gateway (SMGw) wird im Zählerfeld eingebaut — neben dem Zähler. Es benötigt Platz (mindestens eine Teilungseinheit zusätzlich), eine Stromversorgung und eine Kommunikationsanbindung. Nicht jeder Bestandszählerplatz ist ohne Umbau geeignet. Elektriker sollten bei der nächsten Inspektion prüfen, ob der Zählerplatz nach VDE AR 4101 iMSys-tauglich ist.

Was hat der Smart Meter mit meiner Unterverteilung zu tun?

Direkt: wenig. Der Smart Meter sitzt im Zählerfeld, nicht in der Unterverteilung. Indirekt: Das iMSys ermöglicht Lastmanagement für Wallbox, Wärmepumpe und PV. Wer diese Verbraucher sauber absichern will, braucht ausreichend Platz in der Unterverteilung — und genau das ist der Moment, an dem viele Betriebe ihre Unterverteilungen prüfen oder erneuern.

Brauche ich für Lastmanagement eine größere Unterverteilung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn mehrere steuerbare Verbraucher (Wallbox + Wärmepumpe + PV-Wechselrichter) in einem Gebäude vorhanden sind, wächst der Bedarf an Schutzgeräten. Eine P2 (24 TE, 2 Reihen) bietet mehr Reserveplatz als eine P1 (8 TE). Die konkrete Dimensionierung ergibt sich aus der Planung nach den jeweils gültigen VDE-Normen und dem geplanten Ausbaustand.

Bis wann soll der Smart-Meter-Rollout abgeschlossen sein?

Die Bundesnetzagentur hat als Rollout-Ziel Ende 2026 ausgegeben — bezogen auf die Pflichtgruppen. Das Tempo hängt vom Netzbetreiber ab. Für Elektriker bedeutet das: In den nächsten Monaten steigt die Zahl der Kunden, bei denen Zählerplätze geprüft oder umgebaut werden müssen — eine Gelegenheit, Unterverteilungen auf den aktuellen Stand zu bringen.

Nächster Schritt

Unterverteilung für Ihren nächsten iMSys-Job anfragen

Wenn Sie beim nächsten Smart-Meter-Einbau gleichzeitig die Unterverteilung auf Stand bringen wollen: Wir fertigen P1, P2 und P3 als fertig verdrahtete, normgeprüfte Einheiten — jede mit Stückprüfprotokoll nach DIN EN 61439.

Schreiben Sie uns kurz: Welcher Verbraucher soll angeschlossen werden, wie viele TE werden benötigt? Wir machen ein Angebot innerhalb von 24 Stunden.

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Unsere Standardprodukte

Fertig verdrahtet, sofort bestellbar

  • P1 — 8 TE, 1-phasig, 1×FI + 4×LS — 159 € netto
  • P2 — 24 TE, 2-reihig, 2×FI + 7×LS — 369 € netto
  • P3 — 11 TE, Wallbox-Vorverteilung — 249 € netto

Alle Einheiten: DIN EN 61439, Stückprüfprotokoll, Festpreis. Lieferung nach Absprache.

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