Mehrfamilienhaus · Treppenhaus & Gemeinschaftsflur

Unterverteilung Treppenhaus & Gemeinschaftsflur:
Anforderungen im Mehrfamilienhaus

Die Gemeinschaftsverteilung im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses versorgt Beleuchtung, Aufzug, Sprechanlage und Sicherheitsstromkreise. Elektrobetriebe finden hier kompakte Planungsgrundlagen — von der HV→UV-Anbindung bis zur Brandfallsteuerung.

Gemeinschaftsflächen im MFH: besondere Anforderungen an die Unterverteilung

Die Unterverteilung im Treppenhaus versorgt keine Wohneinheiten, sondern ausschließlich Gemeinschaftsverbraucher: Treppenhausbeleuchtung, Kellerbeleuchtung, Außenanlagen, Aufzug, Gegensprechanlage, Antennenversorgung und ggf. Lüftungs- oder Entrauchungsanlagen. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von einer Wohnungsunterverteilung.

Besonderheit: Die UV im Treppenhaus steht meist im öffentlich zugänglichen Bereich und wird von verschiedenen Handwerkern und Versorgungsdienstleistern geöffnet. Das stellt besondere Anforderungen an mechanischen Schutz, Kennzeichnung und Dokumentation.

Hinweis: Die folgenden Angaben sind Orientierungswerte auf Basis geltender Normen und Richtlinien (Stand 2026). Maßgeblich sind stets die örtlichen Vorschriften, die TAB des Netzbetreibers und die Beurteilung durch den verantwortlichen Elektrofachbetrieb.

HV→UV-Anbindung: Zuleitung und Absicherung

Die Unterverteilung Treppenhaus wird von der Hauptverteilung (HV) oder dem Zählerfeld gespeist. Die Auslegung der Zuleitung folgt DIN VDE 0100-520:

  • Bemessung nach Gleichzeitigkeitslast: Nicht alle Gemeinschaftsverbraucher laufen gleichzeitig. Treppenbeleuchtung mit Bewegungsmelder, Aufzugsspitzen und Dauerverbraucher (Heizungssteuerung, Sprechanlage) werden getrennt bewertet.
  • Vorgelagerte Absicherung in der HV: Leitungsschutzschalter oder Sicherungslasttrennschalter nach dem berechneten Gleichzeitigkeitsstrom — typisch 16–32 A einphasig oder 3×16 A dreiphasig bei Aufzugsanlagen.
  • HAK-Absicherung: Der Hausanschlusskasten (HAK) begrenzt die gesamte Leistungsabnahme des Gebäudes. Die UV Treppenhaus ist ein Teilnehmer dieser Gesamtbilanz — bei Sanierungen oder Erweiterungen ist der HAK auf Reservekapazität zu prüfen.
  • Leitungsquerschnitt: Bei 20 m Leitungslänge und 16 A Absicherung ist 1,5 mm² ausreichend; bei 32 A oder längeren Trassen ist 2,5 mm² oder 4 mm² zu wählen. Spannungsfall ≤3 % für Festinstallationen einhalten.

Bei Neubauten und Sanierungen empfiehlt sich eine eigenständige UV Treppenhaus mit eigenem Zähler für Betriebskosten-Abrechnung (Nebenkosten Gemeinschaftsstrom). Der Zählpunkt wird mit dem Netzbetreiber abgestimmt.

IP-Schutz und mechanische Anforderungen im Treppenhaus

Treppenhaus-Unterverteilungen stehen in Bereichen mit wechselnden Nutzern und Reinigungsbetrieb. Die Schutzart nach DIN EN 60529 ist dem Einbauort angepasst zu wählen:

IP40

Schutz gegen Fremdkörper ≥1 mm, kein Wasserschutz. Mindeststandard für trockene Installationsräume (verschlossener UV-Schrank in Flur).

IP44

Zusätzlich Spritzwasserschutz. Empfehlenswert bei frei zugänglicher Wandmontage oder Nassbereichen (Kellereingang, erdgeschossnahe Montage).

IK08/IK10

Stoßfestigkeit nach DIN EN 62262. In Treppenhäusern mit Publikumsverkehr ist IK08 (5 J) oder IK10 (20 J) für das Gehäuse sinnvoll.

Unterverteilungen im Treppenhaus sind mit einem abschließbaren Gehäuse auszustatten, wenn kein separater Installationsraum vorhanden ist. Kennzeichnungspflicht: Alle Stromkreise im Stromkreisverzeichnis (nach DIN VDE 0100-510) beschriften — besonders wichtig im Gemeinschaftsbereich, da viele Personen Zugang haben.

Gemeinschaftsverbraucher und TE-Bemessung im MFH

Der Platzbedarf der Unterverteilung richtet sich nach der Anzahl der abzusichernden Gemeinschaftsstromkreise. Typische Verbraucher und ihr TE-Bedarf:

Verbraucher Absicherung TE
Treppenbeleuchtung (EG–OG) LS B10 1-polig 1 TE
Kellerbeleuchtung LS B10 1-polig 1 TE
Außenbeleuchtung / Eingang LS B10 1-polig 1 TE
Türöffner / Gegensprechanlage LS B6 1-polig 1 TE
Aufzug (Hilfskreis / Steuerung) LS B16 3-polig 3 TE
FI-Schutzschalter (Gemeinschaft) RCD 40 A/30 mA Typ A 2 TE
Reserve 2–4 freie LS-Plätze 2–4 TE

Für ein 6-Parteien-MFH ohne Aufzug ergibt sich ein Bedarf von ca. 8–12 TE — unser P1 (8 TE) ist für kleine Gemeinschaftsanlagen ausreichend. Mit Aufzug, Lüftung und Außenanlage empfiehlt sich der P2 (24 TE) mit Reserve für spätere Erweiterungen (Ladeinfrastruktur, Gemeinschaftssteckdosen).

Brandfallsteuerung und Sicherheitsstromkreise im Treppenhaus

In Mehrfamilienhäusern mit bestimmten Nutzungsprofilen (Gebäudehöhe, Aufzug, mechanische Lüftung) schreibt die Landesbauordnung (LBO) eine Brandfallsteuerung vor. Die UV Treppenhaus ist dabei ein zentraler Knotenpunkt:

Aufzug: Brandfallbefehl nach EN 81-73

Im Brandfall muss der Aufzug automatisch das Evakuierungsgeschoss anfahren und die Türen geöffnet halten, bevor er abschaltet. Dazu erhält die Aufzugssteuerung ein Brandmeldesignal. Der zugehörige Steuerkreis in der UV Treppenhaus ist als eigener Stromkreis auszuführen und muss im Brandfall funktionsfähig bleiben (Kabel E30 in Flucht- und Rettungswegen nach MLAR).

Entrauchungsanlage und Lüftungsklappen

Mechanische Entrauchungsanlagen (RDA) oder Überdruckanlagen für Treppenhäuser erhalten im Brandfall ein Einschaltsignal. Der Steuerstromkreis ist über die UV Treppenhaus zu führen — mit separater Absicherung und, wo vorgeschrieben, mit Funktionserhalt E30/E90.

Notbeleuchtung

Treppenhäuser in MFH ab bestimmter Geschosszahl benötigen eine Sicherheitsbeleuchtung (ASR A3.4/3, DIN EN 1838). Diese wird entweder über Einzelbatterie-Leuchten oder eine zentrale Sicherheitsstromversorgung (USV/Zentralbatterie) realisiert. Der Normalstrom-Zuleitungskreis ist in der UV Treppenhaus abzusichern; der Batteriekreis ist separat zu führen.

Empfehlung: Alle sicherheitsrelevanten Stromkreise (Aufzug-Brandfallbefehl, Entrauchung, Notbeleuchtung) in der UV beschriften und im Stromkreisverzeichnis rot markieren — das vereinfacht Wartung und Inspektion durch Sachverständige erheblich.

Welche Unterverteilung für das Treppenhaus?

Die richtige Verteilung hängt von der Anzahl der Gemeinschaftsstromkreise und der Gebäudegröße ab. Unsere Empfehlung:

Kleine MFH (bis 4 Parteien)

P1 — 8 TE Basis-Unterverteilung

FI 40 A/30 mA + 4×LS vorkonfektioniert. Ideal für kleine Gemeinschaftsanlagen: Treppenlicht, Keller, Eingang, Sprechanlage — ohne Aufzug.

159 € netto · inkl. DIN EN 61439-Protokoll

MFH mit Aufzug & Lüftung

P2 — 24 TE Wohnungsverteiler

2×FI + 7×LS vorkonfektioniert, Überspannungsschutz Typ 2. Für vollständige Gemeinschaftsverteilungen mit Aufzug, Entrauchung und Reserve-TE für zukünftige Erweiterungen.

369 € netto · inkl. DIN EN 61439-Protokoll

Für Sonderfälle (Zählermodul, Brandfallsteuerungsrelais, Lasttrennschalter) fertigen wir auf Anfrage. Maßgeblich für die Auslegung sind die örtlichen Vorschriften (LBO, Aufzugsrichtlinie) und die TAB des Netzbetreibers.

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Häufige Fragen

Unterverteilung Treppenhaus & Gemeinschaftsflur MFH — FAQ

Welchen IP-Schutz braucht eine Unterverteilung im Treppenhaus?

Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gilt in der Regel IP40 als Mindestanforderung für trockene, abgeschlossene Installationsräume. Bei frei zugänglicher Wandmontage empfiehlt sich IP44, um Feuchtigkeitseintrag durch Reinigungsarbeiten zu verhindern. In Kellertreppenhäusern oder erdgeschossnaher Montage kann IP54 sinnvoll sein. Die Schutzart richtet sich nach den örtlichen Einbaubedingungen gemäß DIN EN 60529.

Wie wird die Unterverteilung Treppenhaus an die Hauptverteilung angebunden?

Die UV Treppenhaus wird von der HV oder dem Zählerfeld über eine abgesicherte Zuleitung gespeist. Die vorgelagerte Absicherung in der HV richtet sich nach der berechneten Gleichzeitigkeitslast aller Gemeinschaftsverbraucher. Querschnitt und Absicherung sind nach DIN VDE 0100-520 zu wählen; der Spannungsfall darf ≤3 % betragen.

Was ist bei der Brandfallsteuerung im Treppenhaus zu beachten?

In MFH mit Aufzug oder mechanischer Lüftung ist häufig eine Brandfallsteuerung vorgeschrieben. Die UV Treppenhaus muss Steuermodule und getrennte Stromkreise für sicherheitsrelevante Verbraucher vorsehen. Kabel in Flucht- und Rettungswegen müssen den Anforderungen der Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) genügen — E30 für 30 Minuten Funktionserhalt.

Wie viele TE braucht eine Unterverteilung für den Gemeinschaftsflur eines MFH?

Als Richtwert für ein 6-Parteien-MFH ohne Aufzug genügen 8–12 TE für Treppenlicht, Keller, Eingang, Sprechanlage und Reserve. Mit Aufzug, Lüftung und Außenanlage sind 24 TE (P2) empfehlenswert. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verbraucher und die TE-Angaben der eingesetzten Schutzgeräte.

Muss die Unterverteilung im Treppenhaus abschließbar sein?

Ist kein separater, abschließbarer Installationsraum vorhanden, sollte die UV im Treppenhaus mit einem abschließbaren Gehäuse ausgeführt sein — besonders in öffentlich zugänglichen Bereichen. Das verhindert unbefugten Zugriff und entspricht den Empfehlungen der DIN VDE 0100-510. Alle Stromkreise sind im Stromkreisverzeichnis zu beschriften.

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