Deutschland hat rund 43 Millionen Wohneinheiten — ein großer Teil davon mit Elektroinstallationen, die 30, 40 oder sogar 50 Jahre alt sind. Diese Anlagen waren bei der Errichtung normkonform, entsprechen heute aber nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.
Typische Merkmale einer sanierungsbedürftigen Unterverteilung im Altbau:
- Schraubautomate (Diazed-Elemente, Neozed, ältere NH-Sicherungen) statt moderner Leitungsschutzschalter
- Kein FI-Schutzschalter (RCD) — bei Anlagen aus den 1970er/80er-Jahren oft nicht vorhanden
- Zu wenige Stromkreise — eine oder zwei Sicherungen für komplette Etagenwohnungen, keine getrennten Kreise für Küche, Bad, Heizung
- Veraltete Klemmen und Verdrahtung — oxidierte Kupferschienen, lose Verbindungen
- Zu kleine Verteilergehäuse — kein Platz für moderne Geräte oder Nachrüstungen
Solange keine Umbaumaßnahmen erfolgen, besteht keine generelle Nachrüstpflicht wegen des Alters. Sobald jedoch Änderungen an der Anlage vorgenommen werden — neue Stromkreise, neue Verbraucher (Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage), Umbau oder Renovierung — greifen die Anforderungen des aktuellen Normenstands.
Planungshinweis: Dieser Ratgeber gibt einen praxisorientierten Überblick. Die verbindliche Beurteilung, ob und in welchem Umfang eine Bestandsanlage erneuert werden muss, liegt beim verantwortlichen Elektrofachbetrieb. Maßgeblich sind die jeweils geltenden VDE-Normen, insbesondere DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-520 und DIN VDE 0100-551 (bei Einspeisung), sowie die länderspezifischen Anforderungen der Netzbetreiber.