Der Elektroanschluss eines Gartenhauses oder Carports ist kein verlängertes Wohnzimmernetz. Drei Punkte machen den Unterschied:
- Eigene Unterverteilung am Einspeisepunkt: Sobald ein Nebengebäude über eine eigenständige Zuleitung vom Haupthaus versorgt wird, ist es normativ ein separates Objekt. Der Einspeisepunkt im Gartenhaus braucht einen eigenen FI und mindestens einen Leitungsschutzschalter — keine Verlängerungsleitung aus dem Haupthaus.
- Feuchtigkeitsschutz: Gartenhäuser, Carports und Außenwände sind Feuchtebeanspruchungen ausgesetzt. IP44 ist für alle Steckdosen im Außenbereich Mindeststandard; die Unterverteilung selbst kann in einem trockenen Innenraum (IP30/40) hängen.
- Kabeltyp Zuleitung: NYY-J für Erdverlegung, H07RN-F für Freileitung — NYM-J gehört nicht in den Außenbereich.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt eine Planungsorientierung für Elektrobetriebe. Normkonforme Ausführung und Geräteauswahl liegen beim errichtenden Elektrofachbetrieb. Maßgeblich sind die jeweils gültigen VDE-Normen (u. a. DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-520) sowie die örtliche Netzform.