Energy Sharing — der nächste Schritt in der Energiewende — beschreibt das gemeinsame Nutzen von lokal erzeugtem Strom. Mehrere Parteien teilen die Erzeugung einer PV-Anlage, ohne dass der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hat diesen Rahmen auf EU-Ebene geschaffen; die Umsetzung in nationales Recht ist in Deutschland noch in Entwicklung.
Was heute bereits passiert: Prosumer-Aufträge werden häufiger. Kunden, die gleichzeitig Strom erzeugen (PV), speichern (Batterie) und laden (Wallbox) — und dabei optimal wirtschaften wollen. Die Unterverteilung dieser Anlagen ist technisch anspruchsvoller als ein einfacher Verteiler ohne Erzeuger im Haus.
Für Elektrobetriebe bedeutet das: mehr FI-Typen zu koordinieren, mehr TE-Bedarf, und Kunden, die Fragen zu Abrechnung und Einspeisung stellen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die technischen Anforderungen — ohne Aussagen zur rechtlichen Umsetzung des Energy Sharing in Deutschland, da diese 2026 noch nicht abgeschlossen ist.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt eine technische Planungsorientierung für Elektrofachbetriebe. Normkonforme Ausführung, FI-Typenauswahl und Schutzkonzept liegen beim errichtenden Elektrofachbetrieb — maßgeblich sind immer die Installationshandbücher der verwendeten Geräte und die jeweils gültigen VDE-Normen. Zum rechtlichen Rahmen des Energy Sharing in Deutschland berät ein Fachanwalt für Energierecht.