Verteilerbau · Dokumentation

Stücknachweis nach DIN EN 61439:
So dokumentieren Verteilerbauer die Stückprüfung

Wer eine Unterverteilung zusammenbaut und übergibt, ist Hersteller einer Schaltgerätekombination — mit allem, was dazugehört. Der Stücknachweis ist dabei kein Formular zum Abhaken, sondern der Beleg dafür, dass genau diese Einheit geprüft wurde. Dieser Ratgeber zeigt, was geprüft wird, was ins Protokoll gehört und wo in der Praxis Lücken bleiben.

Grundlage

Bauartnachweis und Stücknachweis — zwei Nachweise, eine Verantwortung

Die Produktnorm für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen, DIN EN 61439-1 zusammen mit dem Teil 3 für Installationsverteiler, kennt zwei Ebenen des Nachweises. Der Bauartnachweis belegt einmalig, dass ein Verteilersystem innerhalb seiner Grenzen die Anforderungen erfüllt: Erwärmung, Kurzschlussfestigkeit, Isolationseigenschaften, Schutzart, mechanische Festigkeit. Für Installationsverteiler liefert diesen Nachweis in aller Regel der Gehäusehersteller für sein System — unter der Bedingung, dass der Verteilerbauer die Aufbauvorgaben des Systems einhält: zugelassene Geräte, Sammelschienen, Querschnitte, Belegung, maximale Verlustleistung.

Der Stücknachweis ist die andere Ebene. Er betrifft nicht das System, sondern die einzelne gebaute Einheit. Jede Verteilung, die die Werkstatt verlässt, wird geprüft, und das Ergebnis wird dokumentiert. Das gilt für die Serie ebenso wie für die eine Unterverteilung, die ein Elektrobetrieb für einen Kunden baut. Die Norm unterscheidet nicht nach Stückzahl.

Daraus folgt eine einfache Arbeitsteilung: Der Gehäusehersteller belegt, dass das System funktioniert. Der Verteilerbauer belegt, dass er das System richtig angewendet hat und dass diese konkrete Einheit fehlerfrei ist. Der zweite Teil lässt sich nicht delegieren.

Praxis-Hinweis

Systemgrenzen lesen, bevor gebaut wird

Der Bauartnachweis des Gehäuseherstellers gilt nur innerhalb der dokumentierten Grenzen. Wer Geräte eines anderen Systems einsetzt, die zulässige Verlustleistung überschreitet oder Sammelschienen abweichend belegt, verlässt diese Grenzen — und müsste den Nachweis selbst führen.

Deshalb gehört die Herstellerangabe zur zulässigen Verlustleistung in das Projektblatt, bevor die Stückliste steht.

Die Prüfschritte

Was an jeder Einheit geprüft wird

Die Stückprüfung besteht aus Sicht- und Funktionsprüfungen sowie Messungen. In eigenen Worten und in der Reihenfolge, die sich in der Werkstatt bewährt hat:

1. Schutzart und Sichtprüfung

Gehäuse vollständig, Abdeckungen und Blindabdeckungen gesetzt, Durchführungen verschlossen, keine offenen Ausbrüche. Die Schutzart auf dem Typenschild muss dem entsprechen, was tatsächlich gebaut wurde.

2. Luft- und Kriechstrecken

Abstände zwischen spannungsführenden Teilen untereinander und gegen berührbare Metallteile. Kritisch sind selbst gesetzte Sammelschienen, abisolierte Leiterenden und Klemmstellen mit überstehenden Litzen.

3. Schutzleiterverbindung mit Messwert

Durchgängigkeit zwischen PE-Klemme und allen berührbaren leitfähigen Teilen — Montageplatte, Tür, Tragschienen. Der gemessene Widerstand wird als Zahl eingetragen, nicht als Haken; niederohmig ist die Erwartung, der konkrete Wert gehört ins Protokoll.

4. Einbau der Betriebsmittel

Abgleich mit der Stückliste: Typ, Nennstrom, Auslösecharakteristik, Polzahl, RCD-Typ und Bemessungsdifferenzstrom. Hier fallen die Fehler auf, die später den Prüfer der Anlage beschäftigen würden — der falsche RCD-Typ am Ladepunkt, ein C16 statt B16.

5. Innere Stromkreise und Verbindungen

Querschnitte passend zum vorgeschalteten Schutzorgan, Verdrahtung nach Stromlaufplan, Aderendhülsen, Anzugsdrehmomente nach Herstellerangabe. Eine Zugprobe an jeder Klemmstelle kostet Minuten und verhindert die häufigste Ursache für Erwärmungsschäden.

6. Anschlüsse für äußere Leiter

Zuleitungsklemmen, Abgangsklemmen und N/PE-Schienen: ausreichend dimensioniert, zugänglich, beschriftet. Die Klemmenbezeichnungen müssen mit Stromkreisverzeichnis und Klemmenliste übereinstimmen.

7. Mechanische Funktion

Jedes Schaltgerät schalten, Prüftaste jeder Fehlerstrom-Schutzeinrichtung betätigen, Hauptschalter und Verriegelungen prüfen, Tür und Abdeckungen öffnen und schließen. Wenn ein Hebel klemmt, ist das jetzt billig zu beheben.

8. Isolations- bzw. Spannungsprüfung

Für kleine Verteiler wird üblicherweise der Isolationswiderstand der Hauptstromkreise gegen Erde gemessen; Prüfspannung und Sollwert entnehmen Sie Ihrer Normausgabe und tragen sie mit dem Messwert ein. Empfindliche Geräte wie Überspannungsableiter oder Elektronik sind dabei nach Herstellerangabe zu behandeln.

9. Verdrahtung, Funktion, Auslösung

Abschließende Kontrolle der Verdrahtung gegen den Plan, Funktionsprüfung von Steuerkreisen und Anzeigen, Auslösung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen über die Prüftaste. Ergebnis: freigegeben oder Mängel mit Nacharbeit und erneuter Prüfung.

Das Protokoll

Was in einen belastbaren Stücknachweis gehört

Ein Stücknachweis ist dann belastbar, wenn ein Dritter Jahre später nachvollziehen kann, wer was mit welchem Gerät an welcher Einheit gemessen hat. Daraus ergibt sich der Aufbau:

  • Identifikation: Auftrag, Kunde, Verteilertyp, Seriennummer, Baujahr — dieselben Angaben wie auf dem Typenschild.
  • Bemessungsdaten: Nennspannung, Frequenz, Bemessungsstrom, bedingter Kurzschlussstrom, Schutzart, Schutzklasse, Netzsystem, Aufstellung.
  • Prüfgerät: Typ, Seriennummer, Kalibrierdatum. Ohne diese Angabe ist ein Messwert nur eine Zahl.
  • Je Prüfschritt: Ergebnis, bei Messungen Messwert und Sollwert mit Quelle, Bemerkung.
  • Gesamtergebnis: freigegeben oder Mängel, Prüfer, Datum, Unterschrift.

Der Stücknachweis steht nicht allein. Er gehört in einen Ordner mit Stückliste, Stromkreisverzeichnis, Klemmenliste, Verlustleistungsnachweis, EU-Konformitätserklärung, Typenschild und Übergabeprotokoll. Die Konformitätserklärung nennt die Richtlinien und Normen, das Typenschild trägt die Bemessungsdaten, der Stücknachweis belegt die Prüfung — drei Dokumente, ein Datensatz. Wer die Daten einmal erfasst und alle Dokumente daraus erzeugt, vermeidet die widersprüchlichen Angaben, die bei einer Reklamation als Erstes auffallen.

Typische Lücken in der Praxis

  • Haken statt Messwert bei Schutzleiter- und Isolationsprüfung.
  • Keine Seriennummer — das Protokoll lässt sich keiner Einheit zuordnen.
  • Typenschild ohne Bemessungsstrom oder mit Schutzart, die nur für die geschlossene Tür gilt.
  • Konformitätserklärung ohne Bezug auf den Bauartnachweis des Gehäuseherstellers.
  • Verlustleistung nie betrachtet, obwohl die Verteilung dicht bestückt ist — siehe den Ratgeber zum Verlustleistungsnachweis.
Werkzeug

Stücknachweis aus einem Datensatz erzeugen

Modul 1 des ElektroWorks Werkzeugkastens führt Projektblatt, Stückliste, Verlustleistungsnachweis, Stromkreis- und Klemmenliste, Stücknachweis, Konformitätserklärung, Typenschild und Übergabe in einer Excel-Arbeitsmappe zusammen — in eigener Struktur, ohne Normtexte, mit Prüfgerätedaten aus den Stammdaten.

Modul 1 ansehen →

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Häufige Fragen

Was Verteilerbauer zum Stücknachweis fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bauartnachweis und Stücknachweis?

Der Bauartnachweis belegt einmalig, dass ein Verteilersystem in seinen Grenzen die Anforderungen erfüllt; ihn liefert in der Regel der Gehäusehersteller für sein System. Der Stücknachweis ist die Prüfung jeder einzelnen gebauten Einheit durch den, der sie zusammenbaut. Beide gehören zusammen: Ohne Bauartnachweis fehlt die Grundlage, ohne Stücknachweis der Beleg für das konkrete Gerät.

Muss ich als Elektrobetrieb einen Stücknachweis führen, wenn ich nur eine Unterverteilung für einen Kunden baue?

Ja. Wer eine Schaltgerätekombination zusammenbaut und an einen Kunden übergibt, übernimmt die Herstellerpflichten der Produktnorm — unabhängig von Stückzahl oder Größe. Die Stückprüfung mit Protokoll, die Kennzeichnung und die Konformitätserklärung gehören zu jeder Einheit.

Welche Messwerte gehören in den Stücknachweis?

Mindestens der Widerstand der Schutzleiterverbindung zwischen PE-Klemme und berührbaren leitfähigen Teilen sowie das Ergebnis der Isolations- bzw. Spannungsprüfung mit Prüfspannung und Sollwert. Dazu die Prüfgerätedaten mit Seriennummer und Kalibrierdatum, damit ein Messwert später nachvollziehbar bleibt.

Reicht eine Checkliste mit Haken?

Für Sichtprüfungen ja, für Messungen nein. Ein Haken ohne Messwert belegt nicht, dass geprüft wurde. Belastbar ist ein Protokoll, das je Prüfschritt Ergebnis, Messwert, Sollwert und Prüfgerät enthält und von der prüfenden Person unterschrieben ist.

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