Ein Leitungsschutzschalter setzt bei Nennstrom je nach Bauart ein bis drei Watt in Wärme um: im Bimetall des thermischen Auslösers, am Kontakt, in den Klemmen. Ein vierpoliger Fehlerstrom-Schutzschalter liegt bei einigen Watt, ein Hauptschalter ebenso, und Phasenschienen, Verdrahtung und Klemmstellen kommen dazu. Einzeln sind das Kleinigkeiten. In einem geschlossenen Gehäuse addieren sie sich, und die Wärme hat nur einen Weg nach draußen: über die Gehäuseoberfläche.
Der Gehäusehersteller hat sein System im Rahmen des Bauartnachweises geprüft und gibt für jede Gehäusegröße an, welche Verlustleistung es bei geschlossener Tür und üblicher Umgebungstemperatur abführen kann, ohne dass die Luft im Inneren die zulässige Temperatur überschreitet. Diese zulässige Verlustleistung des Gehäuses ist die Grenze, gegen die der Verteilerbauer rechnet. Sie steht im Datenblatt oder in der Aufbauanleitung des Systems — und sie gehört in das Projektblatt, bevor die Stückliste steht.
Die Produktnorm DIN EN 61439-1 kennt für Schaltgerätekombinationen mit kleinen Bemessungsströmen den Erwärmungsnachweis durch Berechnung: Statt einer Prüfung im Wärmelabor wird gezeigt, dass die im Gehäuse installierte Verlustleistung die Herstellerangabe nicht übersteigt. Die Bedingungen dafür — gleichmäßig verteilte Wärmequellen, innere Leiter nach Systemvorgabe, freigegebene Betriebsmittel — entnehmen Sie Ihrer Normausgabe. Wer die Rechnung nicht führt, hat für die Erwärmung keinen Nachweis und damit eine Lücke im Bauartnachweis, auf den sich die Konformitätserklärung stützt.